Stipulatio

Ein Zentralbegriff des röm. Rechts mit ungeklärter Etym. S. ist ein mündliches, an Frage- und korrespondierende Antwortform gebundenes, förmliches Leistungsversprechen, ein Verbalvertrag, der eine einseitige Verpflichtung zum Inhalt hat (Paul. sent. 2,3). Der zukünftige Gläubiger formuliert die Frage an den zukünftigen Schuldner, der diese beantworten muß, indem er das Frageverbum wiederholt (dari spondes? spondeo, ‘gelobst Du, daß gegeben wird?’ ‘Ich gelobe es, etc.’, Gai. inst. 3,92).

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