Patria Potestas

Die p.p., die als “väterliche Gewalt” noch lange unter der Geltung des dt. Bürgerlichen Gesetzbuches fortlebte und - nach einer Zwischenstufe der “elterlichen Gewalt” - in Deutschland erst mit Wirkung vom 1.1.1980 durch die elterliche Sorge ersetzt wurde, war in Rom das umfassende Herrschaftsrecht des pater familias über die Familie. Urspr. unterlag die p.p. wohl wie die manus über die Ehefrau (Ehe III.C.) keinen rechtlichen, sondern nur sittlichen und sakralen Grenzen, deren Überschreitung z.B. Friedlosigkeit oder Ausstoßung aus der Nobilität oder dem Rit…

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